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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22   

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https://dejure.org/2023,6964
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22 (https://dejure.org/2023,6964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2023 - 6 A 5.22 (https://dejure.org/2023,6964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2023 - 6 A 5.22 (https://dejure.org/2023,6964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 BauO BB 2003, § 32 BauO BB 2018, § 35 VwVfG
    Baulicher Schallschutz bei abweichend von der Baugenehmigung errichteten, zu Wohnzwecken genutzten Wintergarten mit Kunststoffdach aus Plexiglas

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28 BauO BB, § 32 BauO BB 2018
    Baulicher Schallschutz - Wintergarten zu Wohnzwecken - von der Baugenehmigung abweichende Errichtung - Nachtrags-/Änderungsgenehmigung - harte Bedachung im Sinne der bauordnungsrechtlichen Brandschutzvorschriften - Kunststoffdach aus Plexiglas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Von Baugenehmigung abgewichen: Kein Anspruch auf Schallschutz!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Von Baugenehmigung abgewichen: Kein Anspruch auf Schallschutz! (IBR 2023, 1031)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 1604/89

    Baugenehmigung; Inhalt; Bedeutung des Antrags; Willenserklärung gegenüber der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
    Es ist seine Sache, durch seinen Bauantrag den Verfahrensgegenstand festzulegen sowie alle für die Genehmigung notwendigen Angaben zu machen, von denen die Bauaufsichtsbehörde auszugehen hat (OVG Münster, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, UPR 1992, 385 ff., juris Rn. 48).(Rn.21).

    Es ist seine Sache, durch seinen Bauantrag den Verfahrensgegenstand festzulegen sowie alle für die Genehmigung notwendigen Angaben zu machen, von denen die Bauaufsichtsbehörde auszugehen hat (OVG Münster, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, UPR 1992, 385 ff., juris Rn. 48).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16

    BER: Einzelfragen zum Schallschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
    Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 3.17

    Schallschutzvorkehrungen für kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume, für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
    Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20

    Schallschutzprogramm Flughafen BER; Leistungsklage; Anspruch auf Vorlage einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
    Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 282, 15 Euro gemäß § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil solche Kosten nach der Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Anspruchsberechtigung für baulichen Schallschutz nach dem PFB BER gestritten wird, nicht auf §§ 280 ff. BGB gestützt und als Verzugsschaden geltend gemacht werden können (Urteil vom 13. Dezember 2021 OVG 6 A 8/20, juris Rn. 165 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2021 - 6 A 4.20

    Schallschutzprogramm Flughafen Berlin-Brandenburg; Lärmschutzauflage für den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
    Bedachungen aus diesem Baustoff zählen nach der DIN 4102 Teil 4 nicht zu den ohne Nachweis gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen harten Bedachungen (vgl. im Einzelnen Böhme in Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/Radeisen, Bauordnung Brandenburg, 71. AL Mai 2018, § 32 Rn. 9 ff. sowie zu dem hinsichtlich des Brandverhaltens vergleichbaren Kunststoff "Makrolon" Senatsurteil vom 17. Mai 2021 - OVG 6 A 4/20 -, juris Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2023 - 6 A 10.22

    Flughafen Schallschutzprogramm BER - Kein Schallschutz für abweichend von der

    Bedachungen aus Kunststoff zählen nach DIN 4102 Teil 4 nicht zu den ohne Nachweis gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen harten Bedachungen (vgl. im Einzelnen zu dem vergleichbaren Kunststoff Makrolon Senatsurteil vom 17. Mai 2021 - OVG 6 A 4/20 -, juris Rn. 27 sowie hinsichtlich des Kunststoffs Plexiglas Senatsurteil vom 28. März 2023 - OVG 6 A 5/22 -).
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